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   OVG Thüringen, 19.11.2015 - 3 EO 363/15   

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https://dejure.org/2015,38580
OVG Thüringen, 19.11.2015 - 3 EO 363/15 (https://dejure.org/2015,38580)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 19.11.2015 - 3 EO 363/15 (https://dejure.org/2015,38580)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 19. November 2015 - 3 EO 363/15 (https://dejure.org/2015,38580)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Vorläufige Sicherung eines Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Sicherung eines Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens; Einschränkung der Handlungsmacht der Gemeindeorgane; Untersagung der Fällung von Bäumen im Zusammenhang einer geplanten Brückenbaumaßnahme

  • Justiz Thüringen

    Vorläufige Sicherung eines Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Sicherungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Sicherung eines Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens; Einschränkung der Handlungsmacht der Gemeindeorgane; Untersagung der Fällung von Bäumen im Zusammenhang einer geplanten Brückenbaumaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Thüringen, 18.01.2010 - 2 VO 327/08

    Zur Vollstreckung von einstweiligen Anordnungen, mit denen ein Unterlassen der

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2015 - 3 EO 363/15
    Die Voraussetzungen der hier maßgeblichen Bestimmung des § 167 VwGO i. V. m. § 890 Abs. 2 ZPO liegen vor; § 172 VwGO kommt insoweit nicht zur Anwendung (ThürOVG, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 2 VO 327/08 - juris).

    Auf die - zu erwartende - Anordnungstreue des Vollstreckungsschuldners kommt es nicht an (vgl. im Einzelnen: ThürOVG, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 2 VO 327/08 - juris).

    Aufgrund der Besonderheiten des öffentlichen Rechts, vor allem aber im Hinblick auf den Wert der zu vollstreckenden Unterlassungsverpflichtung dürfte es daher geboten sein, sich an diesem Androhungsrahmen zu orientieren und ein Ordnungsgeld in der Höhe hierauf zu begrenzen (ThürOVG, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 2 VO 327/08 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - 15 B 1744/07

    Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines städtischen Grundstücks zum Zwecke der

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2015 - 3 EO 363/15
    Dieser verpflichtet hier die Gemeindeorgane, sich so gegenüber dem Bürgerbegehren zu verhalten, dass dieses seine gesetzlich eröffnete Entscheidungskompetenz ordnungsgemäß wahrnehmen kann, mit anderen Worten, dass bei der Ausübung der gemeindlichen Kompetenzen von Rechts wegen auf die Willensbildung der Bürgerschaft im Rahmen eines Bürgerbegehrens Rücksicht zu nehmen ist (OVG Münster, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 15 B 1744/07 - juris Rdn. 39; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 1 S 1509/11 -, juris Rdn. 34).

    Ein in diesem Sinne treuwidriges Handeln eines Gemeindeorgans setzt vielmehr voraus, dass dessen Handeln - sei es in der Sache selbst oder hinsichtlich des dafür gewählten Zeitpunkts - bei objektiver Betrachtung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt war, sondern dem Zweck diente, dem Bürgerbegehren die Grundlage zu entziehen und damit eine Willensbildung auf direkt-demokratischem Wege zu verhindern (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 15 B 1744/07 - juris Rdn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 1 S 1509/11

    Zur Zulässigkeit eines initiierenden, auf einen Planungsverzicht gerichteten

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2015 - 3 EO 363/15
    Dieser verpflichtet hier die Gemeindeorgane, sich so gegenüber dem Bürgerbegehren zu verhalten, dass dieses seine gesetzlich eröffnete Entscheidungskompetenz ordnungsgemäß wahrnehmen kann, mit anderen Worten, dass bei der Ausübung der gemeindlichen Kompetenzen von Rechts wegen auf die Willensbildung der Bürgerschaft im Rahmen eines Bürgerbegehrens Rücksicht zu nehmen ist (OVG Münster, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 15 B 1744/07 - juris Rdn. 39; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 1 S 1509/11 -, juris Rdn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 1 S 2810/09

    Zur Zulässigkeit der Sicherung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids durch

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2015 - 3 EO 363/15
    Die Sicherungsanordnung wird nur dann zu erlassen sein, wenn der Anordnungsanspruch in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden deutlichen Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegt (vgl. entsprechend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 S 2810/09 - juris Rdn. 16 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 10 ME 14/21

    Bauleitplanung; Beanstandung; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Formerfordernisse;

    Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch müssen in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden deutlichen Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2016 - 1 S 1883/16 -, juris Rn. 25 m.w.N. und Beschluss vom 22.8.2013 - 1 S 1047/13 -, juris Rn. 16; ähnlich auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.4.2017 - 15 B 479/17 -, juris Rn. 17; Thüringer OVG, Beschluss vom 19.11.2015 - 3 EO 363/15 -, juris Rn. 22; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 -, juris Rn. 26).
  • VG Göttingen, 27.11.2019 - 1 A 394/17

    Bürgerbegehren; Kommunalverfassungsstreit; Schadensersatz; Treuwidrigkeit;

    Zu einer treuwidrigen Verhinderung eines Bürgerentscheids führt das Thüringer OVG im Beschluss vom 19.11.2015 (3 EO 363/15 -, juris, Rn. 35) aus:.
  • VG Bremen, 01.11.2018 - 1 V 667/18

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehens - Bürgerbegehren; Kostendeckung;

    Vielmehr genügt eine überschlägige Schätzung der Kosten (vgl. VGH Mannheim, B. v. 13.06.2018,1 S 1132/18, juris, Rn. 10; OVG Lüneburg, ebenda; VGH Kassel, B. v. 10.11.2016, 8 B 2536/16, juris, Rn. 9; OVG Weimar, B. v. 19.11.2015, 3 EO 363/15, juris, Rn. 32).
  • OVG Thüringen, 17.07.2019 - 3 EO 281/19

    Auslegung der Bekanntmachungsregeln in einer gemeindlichen Hauptsatzung

    Die Sicherungsanordnung wird nur dann zu erlassen sein, wenn der Anordnungsanspruch in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden deutlichen Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegt (vgl. zur insoweit vergleichbaren, vor Inkrafttreten des ThürEBBG geltenden Rechtslage den Beschluss des Senates vom 19. November 2015 - 3 EO 363/15 - ThürVBl. 2016, 252).
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